Ist eine Sondereigentumsverwaltung sinnvoll?
Im Gegensatz zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), ist es bei Sondereigentum nicht verpflichtend eine Verwaltung zu engagieren. Obwohl es keine Pflicht gibt, sollten Sie als Besitzer jedoch genau durchleuchten, ob es nicht sinnvoll wäre, einen Fachmann zu engagieren. Hierbei gibt es ein paar Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten:
- Um die Rentabilität einer Immobilie dauerhaft maximal auszuschöpfen, ist es wichtig, stets auf dem neuesten Stand zu sein. Neue Regelungen, Gesetze und Richtlinien auf dem Immobilienmarkt sollten immer verfolgt und bei Entscheidungen berücksichtigt werden. Sollten Sie sich dem nicht gewachsen fühlen, bietet es sich an, einen Experten zu engagieren, der berufsbedingt mit der Materie zu tun hat.
- Man sollte den zeitlichen Aufwand stets im Blick behalten. Sollten Sie nicht genügend Zeit haben, sich mit verwaltungstechnischen Themen auseinanderzusetzen, kann dies am Ende große Nachteile mit sich bringen. Denn Fristen rund um Ihre Immobilie müssen eingehalten werden.
- Man muss ebenfalls eine klare Übersicht über die anfallenden Aufgaben haben. Von Mahnungen, über Instandhaltungen bis hin zu Mietverträgen sollten Sie mit allen wichtigen und anfallenden Posten vertraut sein.
Vertragliche Regelung rund um Ihr Sondereigentum
Der Vertrag für die Verwaltung eines Sondereigentums unterliegt im Gegensatz zu WEG-Verträgen keinen gesetzlichen Regelungen. Somit kann frei entschieden werden, welche Arbeit an die Verwaltung abgegeben werden soll. Die Verträge sind somit individuell zu vereinbaren. Dies hat den großen Vorteil, dass Sie anfallende Aufgaben nach Bedarf outsourcen können. Sollten Sie manche Aufgaben lieber selber übernehmen wollen, steht Ihnen dies frei.
Passende Leistungen für Sie
Sie können als Vermieter aus einem umfangreichen Katalog an Leistungen eines Verwalters wählen. Wir von TUNLICH möchten Ihnen die Möglichkeit geben, eine bedarfsgerechte Verwaltung Ihres Sondereigentums zusammenzustellen.
Kaufmännische Leistungen
Wenn Sie einen Verwaltungsbedarf rund um das Thema Buchhaltung haben, dann können Sie sich im Folgenden einen Überblick über unsere Leistungen verschaffen.
- Stets aktuelle, übersichtliche und digital einsehbare Buchhaltung.
- Erstellung der Überschuss- und Betriebskostenabrechnung
- Transparentes Rechnungswesen
- Garantiert keine Zahlungsausfälle durch ein zeitnahes Mahnwesen.
- Falls nötig die Abwicklungen anfallender Kündigungen. Inkl. Beistand in rechtlichen Streitfällen.
- Regelmäßige Prüfung auf potenzielle Mieterhöhungen
- Prüfung aller Rechnungen und Einrichtung eines Kontos, dass wir für Sie fachmännisch verwalten.
- Erstellung aller Abrechnungen über die im Wirtschaftsjahr angefallenen Kosten mit der Differenzierung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten.
- Übersicht der Haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35 a EStG
- Einzel- und Gesamtwirtschaftsplan über die voraussichtlichen Kosten des nächsten Wirtschaftsjahres
Operative Leistungen
Falls Sie gerne die operativen Aufgaben rund um Ihre Immobilie outsourcen wollen, bekommen Sie hier einen Überblick über unseren Leistungsumfang.
- Objektbegehungen in regelmäßigen Zeitabständen
- Beratung bezüglich notwendiger Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen.
- Koordination aller durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen
- Erstellung von Konzepten für die Instandsetzung
- Durchführung ordentlichen, sowie außerordentlichen Eigentümerversammlungen
Wir von TUNLICH Immobilien übernehmen alle Aufgaben rund um die Verwaltung Ihres Sondereigentums sehr gerne! Anhand modernster digitaler Tools sind wir schnell, effizient und arbeiten zielführend. Für Sie als Vermieter besteht zudem die Möglichkeit, Kosten rund um die Immobilienverwaltung und -vermietung steuerlich abzusetzen. Gerne helfen wir Ihnen auch hierbei.
Wenden Sie sich jederzeit an uns und lassen Sie sich unverbindlich beraten.