Tunlich.

Erbengemeinschaft

Wir stehen Ihnen als Gemeinschaft neutral und kompetent zur Seite. Profitieren Sie von uns als Mediatoren und Berater in fachlichen Belangen rund im Ihre vererbte Immobilie.

TUNLICH Immobilien bietet Ihnen einen neutralen Ort, um sich als Erbengemeinschaft an einen Tisch zu setzen. In dieser emotionalen Zeit stehen wir Ihnen mit zielorientierter und kompetenter Beratung zur Seite. Die Wertschöpfung im Sinne aller Parteien verlieren wir dabei nicht aus dem Blick. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.

Unsere Leistungen für Sie im Überblick

Unser Ziel ist es, die Interessen aller Beteiligten zu wahren und den größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen aus jeder noch so verfahrenen Situation zu generieren. Profitieren Sie von unseren Kompetenzen.

Information schafft Vertrauen

Anhand einer umfangreichen IST-Analyse nehmen wir uns Ihrer Ausgangssituation an. Je mehr Informationen wir über den Erbbestand haben, desto fundierter und zielgerichteter können wir Sie beraten. Die Vorbereitung durch Ausarbeitung möglicher Strategien ermöglichen eine lösungsorientierte Zusammenarbeit.

Gemeinsam schaffen wir das

Leider hört bei Geld bekanntlich die Freundschaft auf. Auch in familiären Konstrukten, kann es um das Thema Erbe zu Unstimmigkeiten kommen. In so einer Situation ist der Aspekt der Gemeinschaftlichkeit oft undenkbar. Wir nehmen uns der Aufgabe als Mediatoren zur Konfliktlösung mit absoluter Neutralität an. Dadurch besteht die Möglichkeit auch verhärtete Fronten zu lösen und eine Gesprächsbereitschaft zu schaffen.

Profitable Abwicklung

Im Fokus unserer Dienstleistung steht Ihr wirtschaftliches Interesse. Wir analysieren und bewerten Ihr Erbe unter fachlichen Gesichtspunkten und beraten Sie im finanziellen Interesse aller Parteien.

Transparenz für alle

Wir stehen allen beteiligten Parteien gleichermaßen zur Seite. Um dies zu gewährleisten legen wir stets alle Karten offen auf den Tisch.

Wir sind Ihr Partner für einen Neubeginn.

Die gemeinschaftliche Erbschaft einer Immobilie kann mehrere Szenarien zur Folge haben. Im Idealfall sind sich alle Teilerben über den Erhalt oder einen Verkauf des Objekts einig. In einem weiteren Szenario gibt es untereinander Unstimmigkeiten, was mit der Erbschaft passieren soll. Im Falle von einstimmigen Veräußerungsplänen oder Uneinigkeiten, empfiehlt es sich kompetente Hilfe zu suchen. Wir als Makler der Ihr TUNLICH Immobilienmakler stehen für Sie als fachliche Experten und zwischenmenschliche Vermittler bereit, um Ihnen zu einem schnellstmöglichen Neubeginn zu verhelfen. Sollte die Erbengemeinschaft einstimmig beschließen Ihre Erbschaft zu veräußern entwickeln wir Ihnen eine belastbare Verkaufsstrategie und stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Sollten Sie alleine stehen mit Ihrem Veräußerungsentschluss, helfen wir gerne eine Lösung zu finden. Bei bereits verhärteten Fronten, fungieren wir als neutrale Mediatoren, um Streitigkeiten aus der Welt zu schaffen. Kontaktieren Sie uns und erläutern Sie in einer kostenlosen Erstberatung Ihre Situation. Wir sind für alle beteiligten da.

Häufig gestellte Fragen

Da eine Immobilie als ein Nachlassgegenstand mit elementarer Bedeutung gilt, ist dies nicht möglich. Erben Sie eine oder mehrere Immobilien in einer Erbengemeinschaft, können nahezu alle Maßnahmen bezüglich der Immobilie nur durch Einwilligung aller Erben durchgeführt werden. Sollte einer der Miterben (selbst wenn er nur einen Anteil von 5% besitzt) keine Zustimmung geben, können sinnvolle Schritte von diesem blockiert werden.

Ja. Dies ist möglich. Und die Aufteilung hat zur Folge, dass jeder Erbe über seinen Anteil frei verfügen darf. Hierzu wird die geerbte Immobilie in eine Wohnungseigentümergemeinschaft aufgeteilt. Hierbei müssen bestimmte Rahmenbedingungen Erfüllt sein. Beispielsweise, dass jede Wohnung einen separaten Eingang hat. Ist man in der Lage einen entsprechenden Aufteilungsplan vorweisen, kann die Teilung vollzogen werden. Doch neben den baulichen Fragen gibt es weitere Dinge, die genauestens abgeklärt und vorbereitet sein sollten. Eine detaillierte Wertermittlung der einzelnen Parteien unter Berücksichtigung aller offenen Forderungen sind maßgeblich für eine faire Aufteilung der Erbschaft. Steuerliche und rechtliche Aspekte sind ebenfalls zu berücksichtigen. Lassen Sie sich von uns umfangreich und kostenlos in einem ersten Gespräch beraten.

In manchen Fällen mag es einfach zu keiner zufriedenstellenden Einigung unter den Erben kommen. Ab diesem Punkt gibt es weiterführende Möglichkeiten. Ist Ihr übergeordnetes Ziel an Ihr Erbe zu gelangen und verfügen Sie über hohe eigene finanzielle Mittel und zudem Zeit, so können Sie eine Teilungsversteigerung durchführen. Benötigen Sie hingehen Ihren Erbanteil möglichst schnell, können Sie den Erbteil verkaufen. Für alle anderen empfiehlt sich der Weg der Erbabwicklung, welcher geringes Risiko, schnelle Abwicklung und hohen Erlös am besten vereint. Wir begleiten Sie in jedem Fall und stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

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Wer zahlt den Makler? Gesetzeslage zur Maklerprovision

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Seit dem 23. Dezember 2020 gibt es eine gesetzliche Regelung zur Verteilung der Maklerkosten im Rahmen der Vermittlungen von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Wir von TUNLICH haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt, um Sie auf dem neusten gesetzlichen Stand zu bringen.

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Immobilienverwaltung: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen.

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Leistungen der Sondereigentumsverwaltung

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Verwalten oder verwalten lassen – das ist hier die Frage.
Sollten Sie Besitzer eines Sondereigentums sein, ist es Ihr gutes Recht, die Verwaltungsaufgaben rund um Ihre Immobilie selbst in die Hand zu nehmen. Sollten Sie ausreichend Zeit und das benötigte Know-How haben, kann dies auch Sinn ergeben.
In allen anderen Fällen bietet es sich an, sich einen kompetenten Partner an Ihre Seite zu holen.

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