Das sollten Sie als Wohnungseigentümer wissen
Sollten Sie als Wohnungseigentümer mit Ihrer Wohneigentumsgemeinschaft (WEG) auf der Suche nach einer passenden Hausverwaltung sein, sollte Sie der Umstand beruhigen, dass seit dem Jahr 2022 gesetzlich festgehalten wurde, dass eine zertifizierte Hausverwaltung gewissen Standards genügen muss. Es handelt sich dabei um einen Sachkundennachweis für Immobilienverwalter. Die Forderung nach einer einheitlichen Qualifikation zur Qualitätssicherung der Leistungen stand schon lange im Raum. Sollten Sie Teil einer WEG sein und ihre aktuelle Hausverwaltung nicht zertifiziert sein, haben Sie zudem das Recht dies ab jetzt einzufordern.
„Als zertifizierter Immobilienverwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.”
Um sich als zertifizierter Immobilienverwalter zu bezeichnen, bedarf es dem Nachweis, dass der Verwalter eine entsprechende Prüfung an der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt hat. Im Rahme einer neuen Verordnung aus dem Jahr 2021 wurde beschlossen, dass die Prüfung einen mündlichen und einen schriftlichen Teil umfassen muss. Innerhalb der 15-minütigen mündlichen und in der 90-minütigen schriftlichen Prüfung werden Themenbereiche wie das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Immobilienwirtschaft abgefragt.
Im Rahmen der neuen Reform gibt es auch Ausnahmen. Bestimmte Berufsgruppen, die aufgrund Ihres Studiums bereits hinreichend qualifiziert sind, oder Verwalter, die bereits viele Jahre Arbeitserfahrung mit sich bringen, sind von der Prüfungspflicht befreit.
Warum ist ein Zertifikat überhaupt nötig?
Vor der Gesetzesänderung war es jedermann möglich, Immobilienverwalter zu werden. Da es sich um keinen klassischen Ausbildungs- oder Studienberuf handelt, können auch Personen mit unzureichender Qualifizierung als Verwalter arbeiten. Da es sich bei Immobilien um hohe Wertanlagen handelt und eine Verwaltung eine dementsprechend hohe Verantwortung übernehmen muss, gibt es nun die neue gesetzlich verankerte Regelung zur Qualitätssicherung. Das Zertifikat belegt somit das ausreichende Know- How eines Verwalters. Denn das Zertifikat erhält nur der, der sich ausreichend mit dem Immobilienmarkt, Grundlagen der Immobilienwirtschaft (Grundkenntnisse), rechtliche Grundlagen wie Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht bis hin zu kaufmännischen und technischen Grundlagen auskennt.
Muss mein Verwalter zertifiziert sein?
Ja und Nein. Dies kommt auf die Größe der WEG an. Sollten Sie mehr als 8 Eigentümer in der Hausgemeinschaft sein, sind Sie laut WEG-Gesetz zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet. (Sollte es keine anderen Beschlüsse geben)
Sollten Sie weniger als 8 Parteien sein, gibt es keine Verpflichtung. Allerdings regelt die neue Gesetzgebung, dass ein nicht zertifizierter Verwalter ab Dezember 2022 keiner ordnungsgemäßen Verwaltung mehr entspricht. Konkret heißt dies für Sie als Eigentümer, dass Sie das Recht auf eine ordnungsgemäße Verwaltung gegenüber den anderen Eigentümern einfordern können. Sollten Sie also Ihren Anspruch auf eine zertifizierte Immobilienverwaltung in Anspruch nehmen wollen, können Sie dies mit Recht einfordern.
Zudem kann von der Verpflichtung eine zertifizierte Verwaltung zu beauftragen, abgesehen werden, wenn der Eigentümer selbst zum Verwalter bestellt wurde.
Pflicht zur Weiterbildung
Seit dem Jahr 2018 gilt eine Weiterbildungspflicht, die von der Zertifizierung unberührt bleibt. Das bedeutet, dass gewerbliche Verwalter von Gemeinschaftseigentum oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO) weiterhin eine Weiterbildung in der Immobilienverwaltung vorweisen müssen. Dabei muss eine Hausverwaltung innerhalb von drei Jahren eine Weiterbildung im Umfang von 20 Stunden nachweisen können. Durch diese Regelung kann eine stetige Aktualität und angepasstes Know-How gewährleistet werden.
Bedeutung für Sie als Eigentümer
Sie vertrauen als Eigentümer die Verwaltung Ihrer Kapitalanlage einer anderen Person an. Allein dieser Umstand bedarf ein hohes Maß an Vertrauen in die Expertise und die Gewissenhaftigkeit einer Verwaltung. Als Laie fehlen einem leider häufig die Hintergrundinformationen, um genauestens über alle Verwaltungsaspekte im Bilde zu sein.
Vor der Zertifizierung mussten Sie als Immobilieneigentümer darauf vertrauen, dass die Kompetenz des Verwalters ausreicht, um den bestmöglichen Job zu machen. Durch die abgelegte Prüfung können Sie sich nun als Kunde sicher sein, dass Ihr Makler ausreichend Expertenwissen aufweist, um Ihre Immobilie zu betreuen. Konkret schützt eine kompetente Verwaltung vor einem undichten Dach und finanziell großen Schäden. Der DVID spekuliert im Jahr 2017, dass jährlich ungefähr 25 Millionen Euro Schaden durch eine fehlerhafte Immobilienverwaltung entstanden sind. Dies ist mit ein Grund, warum ein zertifizierter Immobilienverwalter bestellt werden sollte.
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