Bevor wir mit der Beantwortung der Fragen beginnen, wollen wir jedoch noch zwei Dinge klären. Zum einen: Was ist eine Provision im allgemeinen? Und zum anderen: Was haben Provisionen mit dem schlechten Ruf der Makler zu tun?
Unter einer Provision versteht man allgemeinhin ein erfolgsabhängiges Entgelt für erbrachte Leistungen. In der Immobilienbranche ist die Provision auch unter dem Namen Courtage bekannt. Die Provision ist ein gängiges und probates Mittel, um die Arbeit eines guten Maklers zu entlohnen. Allerdings wurden in der Vergangenheit von schwarzen Schafen in der Immobilienbranche die Provision genutzt, um sich unverhältnismäßig an einem Geschäft zu bereichern. Da es kaum feste Vorgaben für die Provisionshöhe und die Vertragsbedingungen gibt, kann ein Makler einfach einen eigenen Vertrag aufsetzen. Für den Laien kann es dann nach der Setzung seiner Unterschrift zu einem bösen Erwachen kommen. Zudem ist bis vor kurzem noch nicht klar geregelt gewesen, wer die Kosten überhaupt tragen muss, da es bei dem Übertrag einer Immobilie immer zwei Parteien gibt. Seit dem 1. Juni 2015 gilt gesetzlich das Bestellprinzip für den Makler. Somit steht fest, wer den Makler beauftragt, bezahlt auch die anfallenden Kosten. Dieses Vorgehen konnte insbesondere Mieter vor unverhältnismäßigen Provisionskosten schützen. Als Auftraggeber sollten Sie besonders auf ein kompetentes und transparentes Auftreten Ihres Maklers und dessen Büro achten. Wir von der TUNLICH GmbH wissen um den Ruf der Branche und sind bereit uns dem zu stellen. Bei uns bekommen Sie den vollen Einblick und somit transparente und umfangreiche Beratung und Betreuung. Unser Ziel ist es, dass Sie uns guten Gewissens weiterempfehlen können.
Wer zahlt eine Maklerprovision?
Grundlegend gilt, wer bestellt, der zahlt auch. Jedoch gibt es auch Konstellationen, bei welchen es zu Sonderregelungen kommen kann. Beispielsweise beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Beide Parteien zahlen hierbei im Regelfall zu gleichen Teilen die Provision an den Makler. Merken Sie sich also: Wer den Verkauf oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses bei einem Makler oder einer Maklerin in Auftrag gibt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten. Diese abgeänderte Ausführung des sogenannten Bestellerprinzips ist seit Dezember 2020 auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Im „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ ist offiziell festgeschrieben, dass Käufer nicht mehr zur Übernahme der gesamten Provision gezwungen werden können, wenn sie nicht selbst die Auftraggeber sind.
Eine Konstellation, in der eine Partei die Kosten für seinen Makler ganz übernimmt, könnte folgende Sein: Käufer engagieren einen Profi und schließen einen Maklervertrag, um für sich eine Immobilie zu finden. Findet der Profi nun die passende Immobilie, ist der Verkäufer nicht verpflichtet einen Anteil an den Maklerkosten zu tragen.
Ein weiteres Szenario aus der Praxis könnte sein, dass der Verkäufer den Großteil der Provision übernimmt, der Käufer übernimmt dann den Rest. Dies kann mit den Leistungen des Maklers zusammenhängen, die primär dem Verkäufer zur seiner Abwicklung dienen.
Zudem gibt es noch die klassische Innenprovision. Hierbei trägt der Verkäufer die Maklerprovision in voller Höhe.
Welche Option letztlich die Beste ist, muss von Fall zu Fall neu bewertet werden. Wichtig ist, dass Sie sich umfangreich beraten lassen. Wenden Sie sich gerne bei Fragen an uns. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.
Wie hoch ist eine Maklerprovision?
Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem Auftrag, um den es geht. Je nachdem, ob ein Haus verkauft oder eine Wohnung vermietet werden soll gibt es andere Ansätze für die Maklerprovision.
- Bei der Vermittlung von Kaufimmobilien gibt es keine gesetzliche Regelung, wie hoch die Maklerprovision sein darf. Üblicherweise richtet sich die Höhe nach der jeweiligen „ortsüblichen Maklerprovision“. In Deutschland liegt dieser Wert meistens zwischen fünf und sieben Prozent des Kaufpreises. Je nach Region kann es hierbei jedoch gravierende Unterschiede geben. Hegen Sie Zweifel, ob die Höhe der Provision angemessen ist, sollten Sie sich eine Zweitmeinung einholen. Wir von der TUNLICH GmbH stehen Ihnen gerne für eine Einschätzung zur Verfügung.
- Bei der Vermittlung von Mietimmobilien ist es hingegen so, dass es gesetzliche Vorschrift über die Höhe der Courtage gibt. Hierbei darf die Maklerprovision gemäß § 3 Satz 2 WoVermRG nicht mehr als zwei Netto-Monatskaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer betragen. Die Zahlung wird nach der erfolgreichen Vermietung fällig.
- Bei der Vermittlung von Gewerbeimmobilien besteht wie bei der Kaufimmobilie die Möglichkeit die vertraglichen Vereinbarungen, inklusive der Provisionshöhe, individuell zu gestalten. Der Marktübliche Provisionspreis liegt hierbei zwischen zwei bis drei Monatsmieten. Der Unterschied ist jedoch, dass es manche Makler gibt, welche die Bruttomonatsmieten fordern, und andere wiederum die Nettomonatsmieten. Auch hier gilt es sich als Laie Rat einzuholen.
Es ist wichtig zu wissen, dass im Rahmen eines neuen Gesetzes zur Regelung der Maklerprovision die Pflicht besteht, bei der Vermittlung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser einen schriftlichen Maklervertrag abzuschließen – Handschlagvereinbarungen und mündliche Verträge reichen nicht mehr aus. Bei Vermittlungen von gewerblich genutzten Immobilien reicht eine formlose Vereinbarung weiterhin als wirksamer Maklervertrag aus.
Wann ist die Maklerprovision fällig?
Grundlegend kann gesagt werden, dass die Maklerprovision dann fällig wird, wenn ein Makler seiner vertraglichen Pflicht nachgekommen ist. Hierbei kann beispielsweise bei einem Hausverkauf der notariell beurkundete Kaufvertrag als Erfüllung des Vertrages gewertet werden. Wir empfehlen Ihnen: Bestehen Sie auf klare Regelungen im Vorfeld über die Höhe der Provision. Da der Kaufpreis bis zur Unterschrift variieren kann, können feste Absprachen im Vorfeld vor Unannehmlichkeiten im Nachhinein schützen.
Neben den vertraglich festgelegten Kriterien muss ein Makler noch weitere Punkte erfüllen, um einen Anspruch auf die Auszahlung seiner Provision zu erheben.
- Der gesamte Verkauf verlief nach bestem Wissen und Gewissen.
- Der Makler hat eine gültige Gewerbezulassung.
- Der Makler und sein Kunde sind sich über die erbrachten Leistungen einig.
- Der Makler steht in keinem Interessenskonflikt.
- Es ist tatsächlich zum Abschluss eines Miet-, oder Kaufvertrages gekommen.
Wir von der TUNLICH GmbH stehen für höchste Transparenz und Verlässlichkeit. Wir beraten Sie gerne im Vorfeld ausführlich und kostenlos rund um das Thema der Maklerprovision. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Lohnt es sich einen Makler zu engagieren?
Ein Makler stellt einen nicht unerheblichen Kostenfaktor dar. Egal ob Sie eine Immobilie verkaufen/ vermieten wollen, oder ob Sie selber auf der Suche nach einem passenden Objekt sind. Man kann schnell den Eindruck gewinnen, dass die Arbeit die ein Makler macht, auch selbst getan werden kann. Bevor man sich also entschließt den Kauf oder Verkauf seiner Immobilie selbst in die Hand zu nehmen, sollte man sich folgende Fragen stellen:
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Kenne ich mich auf dem Immobilienmarkt aus?
Erfahrung und eine umfangreiche Übersicht über den Immobilienmarkt sind nicht zu unterschätzende Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten. Zwar gibt es Onlinetools, welche den Wert eines Objekts schätzen, jedoch können schon kleine Versäumnisse bei den Angaben bares Geld bedeuten. Neben dem Immobilienwert an sich, ist es ratsam die aktuellen Marktpreise der Umgebung zu kennen, sowie die Bewertung der umliegenden Infrastruktur und Zukunftsaussichten für die Umgebung. Ein Makler hat die Vorteile auf spezielle Datenbanken zuzugreifen und sein Netzwerk zu nutzen, um an all diese Informationen heranzukommen – und diese zu Ihrem Vorteil zu verwenden.
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Habe ich Vermarktungsgeschick?
Hierbei ist die Frage, auf welche Möglichkeiten Sie zugreifen können, um Ihre Immobilie so attraktiv wie möglich zu vermarkten. Da es keine zweite Chance für den ersten Eindruck gibt, ist es wichtig sein Objekt im besten Licht zu präsentieren. Um zudem ein professionelles Auftreten zu gewährleisten, sollten die genutzten Plattformen namenhaft und seriös sein. Natürlich können Sie ein „Zu Verkaufen“ Schild in Ihren Vorgarten stellen, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit somit den passenden Interessent zu finden sehr gering. Ein Makler hat den Vorteil eines kompetenten Teams. Von professionellen Fotografen, über Webdesigner bis hin zu Textern, kann ein Makler alle Register ziehen, um Ihre Immobilie an die passenden Interessenten zu bringen. Anhand modernster digitaler Tools ist das Auftreten des Objekts zeitgemäß und ansprechend. Im Fokus seht stets die Zielgruppengerechte Präsentation, um schnell und effizient zu einem Anschluss zu kommen.
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Habe ich die Zeit und die Mittel?
Sie sollten die Provisionskosten eines Maklers mit den Kosten gegenüberstellen, die Sie tragen würden, wenn Sie Ihre Immobilie selbst vermarktet. Die vermeintlichen finanziellen Einsparungen zu Beginn des Vorhabens, können sich am Ende als mehrfacher Verlust entpuppen. Sollten Sie Ihre Immobilie beispielsweise nicht exakt unter allen Gesichtspunkten geschätzt haben, kann dies bares Geld zu Ihren Ungunsten bedeuten. Ebenso kann es Sie viel Zeit kosten, wenn Ihre Immobilie über Verkaufsplattformen nicht zielgerichtet gefunden werden kann oder wegen einer unprofessionellen Darstellung übergangen wird. Zeit und Geld ist eine Ressource, welche man bei der Arbeit mit Immobilien stets im Blick behalten sollte. Die Aufgabe eines Maklers ist es, die Ressourcen Zeit und Geld so effizient wie möglich zu Ihren Gunsten einzusetzen. Hierzu kann ein Makler auf sein gesamtes Netzwerk und seine fachmännischen Kenntnisse zurückgreifen.
FAZIT
Ein Makler wird grundlegend nicht nach seinem Aufwand, sondern nach seinem Erfolg gezahlt. Dies regelt die Kausalitätsklausel und bedeutet: Die Maklerprovision wird nur bei einer erfolgreichen Vermittlung fällig. Diese gerichtliche Festlegung sollte Ihnen als Auftraggeber eines Maklers eine Sicherheit geben, dass Sie für Ihr Geld auch entsprechend entlohnt werden. Bevor Sie selbst versuchen Ihre Immobilie zu vermarken, reflektieren Sie genau, ob Sie die Fähigkeiten, die Zeit und die Mittel haben ihr Objekt gewinnbringend zu vermarkten. Sollten Sie sich Ihrer Sache nicht ganz sicher sein, lohnt es sich einen Fachmann zu engagieren.
Lassen Sie sich umfangreich beraten und treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen. Wir von der TUNLICH GmbH stehen Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen und profitieren Sie von unserem Kow-How.